Mitgliedsbeiträge (jährlich)

Einzelmitglied pflegerisch  - 25 €

Einzelmitglied podologisch - 25 €

Einzelmitglied akademisch  - 50 €
Einzelpersonen als Fördermitglied  - Nach Ermessen

Arztpraxis bis 10 VK  - 50 €
Arztpraxis ab 11 VK  - 100 €

Apotheke bis 10 VK  - 50 €
Apotheke ab 11 VK  - 100 €

Pflegedienst bis 10 VK  - 50 €
Pflegedienst bis 49 VK  - 100 €
Pflegedienst ab 50 VK  - 250 €

Krankenhaus/MVZ  - 250 €

Vereine/Körperschaften  - 250 €

Stationäre Pflegeeinrichtung bis 20 VK  - 125 €
Stationäre Pflegeeinrichtung ab 21 VK  - 250 €

Firmen bis 20 VK  - 125 €
Firmen ab 21 VK  - 250 €

Medizinische Dienstleister bis 10 VK  - 50 €
Medizinische Dienstleister bis 20 VK  - 125 €
Medizinische Dienstleister ab 21 VK  - 250 €

Ausbildungsstätten bis 10 VK  - 50 €
Ausbildungsstätten ab 11 VK  - 100 €

Stand 27.06.2012

Alle Mitgliedsbeiträge werden per Bankeinzug eingezogen. Sollte stattdessen eine Rechnung und Überweisung des Mitgliedsbeitrags gewünscht sein, muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Für die Rechnungsstellung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro an.