Über uns

 

Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Wundtherapeut*innen und Wundinteressierte,

4 Millionen Menschen leiden in Deutschland an zum Teil komplexen Wunden, die Kosten von 4 bis 5 Milliarden Euro verursachen. Leider erhalten nur ca. 80 000 dieser 4 Millionen Betroffenen eine adäquate Therapie. Der Zeitpunkt vom ersten Arztkontakt bis zum Beginn einer akkuraten Diagnosestellung einer Wunderkrankung ist mit 3,9 Jahren zu lang. 
Oft ist es multifaktoriell  warum eine Wunde bei einem Menschen gar nicht oder nur sehr zögerlich heilt. Hier bedarf es eir koordinierten Zusammenarbeit aller Professionen.
Zusammenhängend damit werden in Deutschland jährlich 50.000 Füße in Folge einer Diabeteserkrankung amputiert. 2/3 aller Patienten, die eine Amputation oberhalb des Sprunggelenkes, also eine sogenannte Major-Amputation erhalten, sind Menschen mit Diabetes mellitus. Diese Amputationsraten zeigen getrennt nach Geschlechtern und Bundesland teils erhebliche Unterschiede und sind bedauerlicherweise auch im Saarland im Bundesvergleich sehr hoch.

Das Wundnetz Saar e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller an der Behandlung chronischer Wunden Beteiligter unabhängig von der Berufsgruppe oder der Institution zu verbessern. Unsere Vision ist es, im Saarland einen einfachen fächer- und sektorenübergreifenden Behandlungsweg für die Patienten mit Wunden und chronischen Wunden zu finden. So sollen Versorgungsbrüche zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor vermieden werden und die Ergebnisse der Behandlung langfristig gesichert werden.

Gemeinsam zum Erfolg


Marcus Schäfer
1. Vorsitzender des Wundnetz Saar e.V.

 

Neuigkeiten update zur Verordnung von Wundversorgung

die sPzW sind spezielle Wundauflagen (z.B. mit Honig, Sucroseoctasulfat, Silber, Jod oder PHMB) sowie nicht formstabile Zubereitungen wie Gele, Salben, Cremes, die nicht zu den Verbandmitteln zählen. Für diese sPzW, die vor dem 2. Dezember 2020 zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden durften gibt es eine gesetzliche Übergangsfrist für die Erstattung.
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP-Gesetz) ist vorgesehen, diese Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern. Da das Gesetzgebungsverfahren aber nun stockt, kann die entsprechende Regelung nicht wie geplant vor dem 2. Dezember 2025 in Kraft treten. Rechtlich endet daher die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit von sPzW mit dem 2. Dezember 2025.
Das bedeutet: Alle sPzW, die unter diese Übergangsregel fallen, dürfen ab dem 2. Dezember 2025 offiziell nicht mehr über die GKV abgerechnet werden, bis eine neue Regelung endgültig in Kraft tritt.
Allerdings verhindern die Fristen zur Meldung die richtige Kennzeichnung der Hersteller in der IFA/Lauer-Taxe, sodass die Praxis- und Apothekensoftwaresysteme keine Änderungen anzeigen werden.
Was bedeutet das für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
• Bis 1. Dezember 2025 können Sie sPzW weiter verschreiben – die Krankenkassen übernehmen die Kosten wie bisher. Nutzen Sie diese verbleibende Zeit, um geplante Wundversorgungen mit sPzW abzuschließen.
• Ab 2. Dezember 2025 ist die Lage unklar, solange es kein offizielles Statement zur Verordnungsfähigkeit von sPzW vom Bundesgesundheitsministerium, dem GKV Spitzenverband oder der kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt. Sicherheitshalber sollte auf erstattungsfähige Verbandmittel umgestiegen werden.


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